Internationale Turniere in Mulhouse und Prag


Juni 2025

 

 

Seit dem 13. September 2021 gilt eine verschärfte Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren, welche auch die Indoor-Sportarten betrifft. So dürfen an Wettkämpfen nur noch Spielerinnen und Spieler teilnehmen, welche ein gültiges Covid-Zertifikat (geimpft, genesen oder getestet) vorweisen können. Die Bestimmungen gelten auch für Zuschauerinnen und Zuschauer, für Betreuerinnen und Betreuer, für Helferinnen und Helfer und für Offizielle.

Sämtliche Vorgaben des BAG, von STT, dem Kanton Zürich und der Stadt Wädenswil sind einzuhalten.

Zusammengefasst:

  • Covid-Zertifikatspflicht ab 16 Jahren
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Turnier teilnehmen
  • Hygienevorschriften beachten: Hände waschen/desinfizieren
  • Abstand halten, v.a. in der Garderobe, beim Duschen, beim Buffet, bei der Kasse
  • Kontaktlose, bargeldlose Bezahlung per TWINT möglich
  • Der OTTV übernimmt keine Verantwortung für eine allfällige Ansteckung mit dem Coronavirus während der beiden Turniertage

Diese Seite wird bei Änderungen der Bestimmungen aktualisiert (Stand vom 11. Oktober 2021)

 

Weitere Infos zum Zertifikat und zu Schnelltests:

BAG Infos zum Covid-Zertifikat

BAG Info zu PCR-Tests und Schnelltests

Info von STT vom 10. September zur Ausweitung der Zertifikatspflicht

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